ddp direct
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Teilnahme an den Seminaren und Workshops der ddp direct GmbH, Thomasiusstr. 21, 04109 Leipzig (die „ddp direct“).

I. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Workshops und Seminare der ddp direct. Die Anwendung auf andere Produkte und Dienstleistungen der ddp direct, der ddp media Holding AG oder mit ihr verbundenen Unternehmen ist ausgeschlossen. Sie sind weitergehend nicht für bei Kunden durchgeführte Inhouse-Seminare anwendbar, für die gesonderte AGB gelten.  

I. Anmeldung

(1) Die Anmeldung zu den jeweiligen Workshops und Seminaren der ddp direct erfolgt durch die Teilnehmer in Textform. Sie kann somit per Brief, Telefax, E-Mail oder in anderer schriftlich fixierter Form abgegeben werden.

(2) Die Anmeldung ist jeweils innerhalb der für die einzelnen Workshops und Seminare angegebenen Anmeldefristen möglich.

(3) Die Anzahl der Teilnehmer ist in der Regel begrenzt. Die Anmeldung für die Workshops und Seminare wird erst durch eine schriftliche Anmeldebestätigung verbindlich, die sich nach der Reihenfolge der Anmeldungen richtet. Ist eine Veranstaltung bereits ausgebucht, werden Sie unverzüglich hiervon benachrichtigt.

II. Teilnahmegebühren und Zahlungen

(1) Die Teilnahmegebühren ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste der ddp direct GmbH, die auf Anfrage versandt werden und auf der Homepage der ddp direct in aktueller Form zugänglich gemacht werden.

(2) Die Teilnahmegebühren für die Workshops und Seminare sind unverzüglich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Rechnungserhalt unter Angabe der Rechnungsnummer auf das auf der Rechnung angegebene Konto der ddp direct zu überweisen.

III. Umfang und Inhalt der erbrachten Leistungen

(1) Alle Workshops und Seminare sind so gestaltet, dass Sie den zu vermittelnden Stoff in didaktisch gut aufbereitet wiedergeben. Die Trainer sind darum bemüht, jedem Teilnehmer die jeweiligen Kursinhalte so gut wie möglich zu vermitteln. Ein bestimmter Lernerfolg wird jedoch nicht geschuldet.

(2) In den Teilnahmegebühren sind die Seminarunterlagen und Pausenverpflegungen in angemessenen Umfang inbegriffen. Alle weiteren mit der Teilnahme verbundenen Kosten, insbesondere Reisekosten, Übernachtungskosten, Verpflegungen außerhalb der Pausen und Verpflegungsmehraufwendungen sind nicht enthalten und von den Teilnehmern selbst zu tragen.

(3) Den Teilnehmenden wird am Ende jedes Workshops und Seminars ein qualifiziertes Zertifikat als Teilnahmebestätigung ausgestellt.

IV. Widerruf und Kündigung

(1) Widerrufserklärungen und Kündigungen haben in Textform zu erfolgen, sie sind somit auch per Telefax oder E-Mail wirksam.

(2) Workshops und Seminare können bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei gekündigt werden. Bei Kündigung bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn ist der Teilnehmer verpflichtet, 50 % des jeweiligen Teilnahmebeitrages als Stornierungsgebühr an ddp direct zu leisten. Bei Kündigungserklärungen in einem Zeitraum von weniger als 14 Kalendertagen vor Beginn des Workshops oder Seminars ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Entscheidend ist in diesen Fällen der Zugang der Kündigung bei ddp direct.

(3) Die Teilnahme einer anderen als der angemeldeten Person ist jederzeit kostenfrei möglich.

V. Termin und Programmänderungen

(1) Die Durchführung der Workshops und Seminare durch ddp direct steht unter dem Vorbehalt, dass eine Mindestteilnehmerzahl von fünf Teilnehmern erreicht wird. Sollte dem nicht der Fall sein, ist ddp direct zur jederzeitigen Kündigung gegenüber bereits bestätigten Teilnehmern berechtigt. ddp direct wird sich in diesem Fall bemühen, Ersatz- oder Sammeltermine anzubieten und mit den bereits bestätigten Teilnehmern abzustimmen. Ist dies nicht möglich, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren auf ein von dem jeweiligen Teilnehmer benanntes Konto zurückerstattet. ddp direct trifft in diesem Fall keinerlei weitergehende rechtliche Verpflichtungen, insbesondere nicht auf Schadensersatz oder Erstattung vergeblicher Aufwendungen (z.B. Stornogebühren für Flug- oder Bahntickets).

(2) Darüber hinaus behält sich ddp direct vor, Workshops und Seminare bei wichtigem Grund (wie z.B. dem krankheitsbedingtem Ausfall  des Trainers) örtlich oder zeitlich zu verlegen oder ganz abzusagen. Bei einer Verlegung des Workshops oder Seminars sind die Teilnehmer berechtigt, zwischen der Teilnahme an der angebotenen Ersatzveranstaltung oder der Rückerstattung des Teilnahmebeitrags zu wählen. Die Regelungen im vorstehenden Absatz 1 gelten im Übrigen in diesen Fällen entsprechend.

VI. Urheberrechte an Seminarunterlagen

ddp direct ist alleinige Inhaberin der Urheberrechte und anderer gewerblicher Schutzrechte an den ausgegebenen Seminarunterlagen. Die Übertragung weitergehender Nutzungsrechte an derartigen Materialien ist mit der Ausgabe an die Teilnehmer nicht verbunden. Sie dürfen durch die Seminarteilnehmer nur im Rahmen der urheberrechtlichen Bestimmungen verwendet werden. Insbesondere die Vervielfältigung, Reproduktion, elektronische Verarbeitung, Verbreitung (insbesondere innerhalb von elektronischen Medien) oder öffentliche Wiedergabe sind untersagt. ddp direct behält sich bei Urheberrechtsverletzungen alle rechtlichen Mittel vor.

VII. Haftung

Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet ddp direct lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem und grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch ddp direct oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von ddp direct auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.

VIII. Sonstiges

(1) Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke herausstellen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke tritt eine angemessene Regelung, die soweit nur möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages vermutlich gewollt hätten.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Leipzig. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.

(3) Für die vertragliche Beziehung der Vertragspartner gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

Stand 28. Juli 2009